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Einladung Mitgliederversammlung 2019

Einladung Mitgliederversammlung 2019

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 03. August 2019
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Gelände JBF-Centrum, 31683 Obernkirchen, Auf dem Bückeberg 2

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung

TOP 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2018.

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Einladung Mitgliederversammlung 2018

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

 Liebe Vereinsmitglieder,

 hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 04. August 2018
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Jugendgästehaus Duderstadt, Adenauerring 23, 37115 Duderstadt 

Tagesordnung

 

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2017.

3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das zurückliegende Geschäftsjahr mit Aussprache.

4. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.

5. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer.

6. Entlastung des Vorstandes.

7. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.

8. Beschluss über sonstige Anträge.

9. Wahl der Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied.

10. Neuwahl der Kassenprüfer.

11. Verschiedenes und Aussprache.

 Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

 Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

 Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

 Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei dem 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

 Es liegt kein Satzungsänderungsantrag vor.

 Ich freue mich auf Euch, bis dann also

 Michael Scheuch

1ter Vorsitzender