Richtlinie zur Vergabe von Darlehen durch den Fantasy Club e.V.
1. Grundlage
Zur Förderung besonderer Projekten von Vereinsmitgliedern oder anderer Körperschaften, die dem Sinne nach dem Vereinszweck entsprechen, kann der Fantasy Club e.V. Gelder zum Zwecke der Vorfinanzierung vergeben. Die maximale Höhe ist begrenzt auf insgesamt 3.000 Euro („Bernd Robker Fonds“).
Das Vorhaben muss in folgende Kategorien passen, die als Vereinszweck in der Satzung geregelt sind:
1. die Herausgabe von Publikationen phantastischen Inhalts, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit fremden Kulturen und Mythologien,
2. die Herausgabe von phantastischen Spielen und
3. die Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen zur Pflege der phantastischen Literatur.
Zur Förderung bedarf es eines schriftlichen Antrags durch die Projektverantwortlichen (Antragsteller) an den Vorstand des Fantasy Club e.V., der sich an die im Folgenden aufgeführten Grundlagen und Anforderungen hält.
Der Antragsteller muss Mitglied im Fantasy Club sein. Finanziert werden können auch Projekte anderer Körperschaften, die ebenfalls gemeinnützig sind und/oder dem Fantasy Club vergleichbare Ziele haben.
Der Vorstand beschließt über den Antrag, kann dabei Präzisierungen oder eine Neukalkulation verlangen. Er kann die Darlehenssumme verändern oder über die genauen Rückzahlungsmodalitäten abweichend vom Antrag entscheiden. Er prüft dabei die Grundlagen des Antrags auf Plausibilität und die vorgelegte Kalkulation auf realistische Einschätzungen.
2. Prinzip
Der zur Verfügung stehende Fonds soll die Anstoßfinanzierung für Projekte leisten, die grundsätzlich darauf angelegt sind, sich selbst zu finanzieren. Es handelt sich nicht um einen Zuschuss sondern um ein Darlehen.
Erreicht das angestrebte Projekt die zuvor in einer Kalkulation festgelegten Ziele, so ist der Betrag vollständig an den Fantasy Club e.V. zurückzuzahlen. Verfehlt das geförderte Projekt seine Refinanzierungsziele, so trägt der Fonds die entstehenden Verluste anteilig bis maximal zur Höhe von 30 Prozent des gestellten Darlehens.
3. Antragstellung
Der Antragsteller kann seinen Antrag formlos an den Fantasy Club e.V. stellen. Folgende Angaben sind notwendig:
Name, Anschrift des Antragstellers
Falls abweichend: Empfänger des Darlehens, der als Schuldner dem Fantasy Club für die Rückzahlung haftet.
Beschreibung des Projekts mit Bezug auf die Vereinsziele
Kalkulation des Projekts: erwartete Gesamtkosten, Finanzierungsbeiträge anderer, erwartete Einnahmen, Zeitplanung
In Kopie Grundlagen der Kalkulation (etwa Kostenvoranschläge)
Angaben zum Auszahlungstermin des Darlehens und zum Abrechnungszeitpunkt.
4. Beschlussfassung
Der Vorstand des Fantasy Club e.V. beschließt über die Darlehensvergabe, der/die 1. Vorsitzende oder in Vertretung der/die 2. Vorsitzende schließt bei positivem Votum einen Vertrag mit dem Antragsteller bzw. dem Empfänger des Darlehens. In diesem sind
Umfang des Darlehens,
Zeitpunkt und Modalitäten der Auszahlung sowie
Zeitpunkt und Modalitäten der Rückzahlung geregelt.
Zum vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt sind die Ausgaben zum Projekt sowie die Einnahmen dem Fantasy Club e.V. nachzuweisen. Liegen die Einnahmen unter den kalkulierten Werten, so wird ein Teil des Darlehens, höchstens aber 30 Prozent, anteilig erlassen. Über die Verwendung späterer Einnahmen wird in diesem Fall gesondert beschlossen.
Fassung von 28.2.2015 (Beschlossen auf der Vorstandssitzung)