Das Protokoll der MV
folgt, hier schonmal:
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Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.
Liebe Vereinsmitglieder,
es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.
Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.
Die Mitgliederversammlung findet statt:
Tagesordnung
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.
Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.
In der Vorstandssitzung vom 24.4.2022 wurde beschlossen, dass es bei den Mitgliedsbeiträgen von 42 Euro (A, inkl Bezug von FOLLOW) und 5 Euro (ohne Bezug des FOLLOW) auch für das Geschäftsjahr 22/23 bleibt.
Ihr habt es vielleicht schon gemerkt: Im September wurden die Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht.
Grund: Die Bank hat das System überarbeitet. Seither wird eine Lastschrift nicht mehr einfach durchgejagt und ich bekomme die Fehlermeldungen – nein.
Die Sepaverarbeitung wird gar nicht erst akzeptiert, wenn auch nur eine einzige Kontoverbindung“ falsch“ ist – sei es weil Neumitglieder eine zu kurze
IBAN angegeben haben oder – noch schlimmer – durch Bankenfusion die BIC geändert wurde!
Heißt: jede neue BIC erfordert eine Neuanlage der SEPA- Lastschrifterlaubnis und -für mich eine Neuerung –( warum einfach wenns auch kompliziert geht)– die Daten nur in der Bankverbindung zu ändern im WISO Programm bedeutet NICHT, daß automatisch dazu auch die SEPA-Lastschrifterlaubnisdaten geändert werden. Da muß man erstmal draufkommen.
Aber immerhin: Ich bekomme jetzt angezeigt bei welcher Bankverbindung es klemmt und kann mir das dann genauer ansehen.
Und wie immer meine Bitte: Wenn ihr eure Bankverbindungen ändert, bitte bitte bitte Bescheid geben. Mit einem neuen Antragsformular.
Und wenn ihr für jemand anderen bezahlt: Bitte bitte bitte nicht die Unterschrift des Kontoinhabers vergessen – wie es geht steht in jedem Follow ganz hinten drin.
Der 1. September ist rum. Da wollte ich eigentlich den Einzug eurer Mitgliedsbeiträge machen. Aber: Die Arbeit zieht an und ich werde erst am Wochenende dazu kommen.
Der Bankeinzug wird also am Montag oder Dienstag den 6. Oder 7. 9. 2020 erfolgen.
Bitte achtet auf genügend Kontodeckung – die Banken sind gierig und verlangen rund 10 Euro Rücklastgebühren, wenn der Einzug platzt – diese müssen wir an euch weitergeben.
Wer seine Bankverbindung im vergangenen Jahr geändert und mir noch nicht mittels neuem Antragsformular Bescheid gegeben hat, der möge mich bitte raschestmöglich informieren. Dann schiebe ich seinen Einzug auf den ersten Oktober, bis dahin sollte das Formular allerdings seinen Weg zu mir gefunden haben.
Zudem bitte ich die Elster, die zwar eine Summe in Höhe ihres Beitrags überwiesen, aber kein Antragsformular geschickt hat (wer hats im Discord versprochen?) , dieses zügig nachzureichen – sonst gibt es mangels Adresse kein Follow. Sprich – kümmere sich bitte jemand in diesem Clan um die Erinnerung….? Ich hab nicht mal ne Email.
Danke und liebe Grüße
Irene Fischer-Schmiermund
Schatzmeisterin des FC
420 Seiten
Das FOLLOW 445 ist, wow, Turbo-Geschwindigkeit, bereits Mitte Januar erschienen: 362 Seite, 23 Clanberichte, 8 Stories
Beitragsbild: cybernautin / photocase.de
So, das neue Nach-Fest-Follow ist Da. 558 Seiten. Enjoy.
Die Schatzmeisterin bittet darum, bis zum 14. Juli 2019 den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Alternativ kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden – was ihr am liebsten wäre.
So, es ist da, 364 Seiten. Viel Spaß. Der nächste Redaktionsschluss: 6.6.19