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Protokoll der Vorstandssitzung vom 9.März 2024

Tagesordnung

der öffentlichen Online-Vorstandssitzung vom 9. März 2024

Teilnehmende:

Michael Scheuch, Jürgen Preiß, Irene Fischer-Schmiermund, Sabine Erdmenger, Ralf Zeise, Kirsten Scholz, Torsten Schmiermund.
Anwesende Gäste: Karen und Nils Karlstedt

Um 15:03 stellt der 1. Vorsitzende fest, dass der Vorstand vollständig und beschlussfähig versammelt ist.

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Die Vorstandssitzung 2024 ist öffentlich

Am Samstag, den 9.3.2024, ab 15:00 Uhr, findet die nächste Vorstandssitzung des Fantasy-Club per Videokonferenz (Google Meet) statt. Von einigen Mitgliedern kam der Wunsch, diese Sitzung semi-öffentlich abzuhalten. Dem will der Vorstand nachkommen: wer gerne an der Sitzung teilnehmen möchte, der oder die melde sich bitte mit E-Mail an vorstand ät fantasy-club-online.de und bekommt dann den Link. Voraussetzung ist allerdings die Vereinsmitgliedschaft!

Die Tagesordnung:

  1. Bericht der Schatzmeisterin zu Zahlen, Daten, Fakten
  2. Beschluss über die Höhe des Mitgliedsbeitrags 2024/25
  3. Vorbereitung Mitgliederversammlung
  4. Verschiedenes

Beitragssatzung

Beitragssatzung des Fantasy Club e.V., beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19. August 2023

§ 1 Zahlung des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftverfahren bargeldlos gezahlt. Dazu ist dem Verein eine entsprechende Ermächtigung in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift des Mitglieds und, falls notwendig, des Kontoinhabers zu erteilen.

Der Einzug erfolgt im ersten Quartal des Geschäftsjahres.

§ 2 Gültigkeit

Diese Regelung gilt für alle Mitgliedsanträge und Anträge auf Wechsel der Mitgliedschaft zwischen den beiden Formen ab dem 01. Januar 2024.

2023: Vorstandssitzungsprotokoll März

Es gibt zwei wesentliche Punkte, das komplette Protokoll im Anhang

  1. DerMitgliedsbeitrag für das Geschäftsjahr 2023/24 wird auf 45 Euro für A-Mitglieder erhöht, um die Preiserhöhungen für Druck und Porto des FOLLOW etwas aufzufangen. Der Beitrag für B-Mitglieder bleibt gleich bei 5 Euro.
  2. Der Vorstand wird einen Satzungsänderungsantrag einbringen, der schon für 2020 vorgesehen war, der die Einrichtung einer Beitragssatzung und für neue Anträge die verpflichtende Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vorsieht.

Änderungen Adresse – Bankverbindung – Mitteilungen an Schatzmeister(in)

Hier könnt ihr ganz schnell direkt an die Schatzmeisterin Adressänderungen etc.

Wenn ihr eine neue Bankverbindung habt, so füllt bitte das Antragsformular mit den Angaben zum SEPA-Einzug aus (Das Antrag streichen) bitte dann unterschrieben per Post an die Schatzmeisterin senden. 



    Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

    Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

    Liebe Vereinsmitglieder,

    es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.

    Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

    Die Mitgliederversammlung findet statt:

    • Samstag, den 20. August 2022
    • Beginn: 14.00 Uhr
    • Ort: Urwald-Life-Camp, Harsbergstr. 4, D-99826 Lauterbach

    Tagesordnung

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
    3. Antrag zur Geschäftsordnung: Die Berichte aus den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 werden von der Mitgliederversammlung in Schriftform entgegen- und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
    4. Geschäftsjahre 2019-2020 bis 2020/2021 ohne Aussprache
      1. Geschäftsjahr 2019-2020
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
      1. Geschäftsjahr 2020-2021
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
    5. Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entgegennahme des Geschäftsberichts (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichts (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2021/22 mit Aussprache.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023.
    6. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
      Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.
    7. Beschluss über sonstige Anträge.
      Es liegen keine weiteren Anträge vor.
    8. Wahl der Vorstandsmitglieder.
      1. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der/die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
      1. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der/die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“].
        Die Wahl aus dem Jahr 2021 wird nachgeholt, die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
    9. Neuwahl der Kassenprüfer
    10. Verschiedenes und Aussprache.

    Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

    Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

    Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.