Archiv der Kategorie: Service für Mitglieder

Beitragssatzung

Beitragssatzung des Fantasy Club e.V., beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19. August 2023

§ 1 Zahlung des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftverfahren bargeldlos gezahlt. Dazu ist dem Verein eine entsprechende Ermächtigung in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift des Mitglieds und, falls notwendig, des Kontoinhabers zu erteilen.

Der Einzug erfolgt im ersten Quartal des Geschäftsjahres.

§ 2 Gültigkeit

Diese Regelung gilt für alle Mitgliedsanträge und Anträge auf Wechsel der Mitgliedschaft zwischen den beiden Formen ab dem 01. Januar 2024.

Änderungen Adresse – Bankverbindung – Mitteilungen an Schatzmeister(in)

Hier könnt ihr ganz schnell direkt an die Schatzmeisterin Adressänderungen etc.

Wenn ihr eine neue Bankverbindung habt, so füllt bitte das Antragsformular mit den Angaben zum SEPA-Einzug aus (Das Antrag streichen) bitte dann unterschrieben per Post an die Schatzmeisterin senden. 



    Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

    Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

    Liebe Vereinsmitglieder,

    es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.

    Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

    Die Mitgliederversammlung findet statt:

    • Samstag, den 20. August 2022
    • Beginn: 14.00 Uhr
    • Ort: Urwald-Life-Camp, Harsbergstr. 4, D-99826 Lauterbach

    Tagesordnung

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
    3. Antrag zur Geschäftsordnung: Die Berichte aus den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 werden von der Mitgliederversammlung in Schriftform entgegen- und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
    4. Geschäftsjahre 2019-2020 bis 2020/2021 ohne Aussprache
      1. Geschäftsjahr 2019-2020
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
      1. Geschäftsjahr 2020-2021
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
    5. Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entgegennahme des Geschäftsberichts (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichts (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2021/22 mit Aussprache.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023.
    6. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
      Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.
    7. Beschluss über sonstige Anträge.
      Es liegen keine weiteren Anträge vor.
    8. Wahl der Vorstandsmitglieder.
      1. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der/die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
      1. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der/die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“].
        Die Wahl aus dem Jahr 2021 wird nachgeholt, die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
    9. Neuwahl der Kassenprüfer
    10. Verschiedenes und Aussprache.

    Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

    Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

    Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

    Einzug

    Ihr  habt es vielleicht schon gemerkt: Im September wurden die Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht.

    Grund: Die Bank hat das System überarbeitet. Seither wird eine Lastschrift nicht mehr einfach durchgejagt und ich bekomme die Fehlermeldungen – nein.

    Die Sepaverarbeitung wird gar nicht erst akzeptiert, wenn auch nur eine einzige Kontoverbindung“ falsch“ ist – sei es weil Neumitglieder eine zu kurze
    IBAN angegeben haben oder  – noch schlimmer – durch Bankenfusion die BIC geändert wurde!

    Heißt: jede neue BIC  erfordert eine Neuanlage der SEPA- Lastschrifterlaubnis und -für mich eine Neuerung –( warum einfach wenns auch kompliziert geht)– die Daten nur in der Bankverbindung zu ändern im WISO Programm bedeutet NICHT, daß automatisch dazu auch die SEPA-Lastschrifterlaubnisdaten  geändert werden. Da muß man erstmal draufkommen.

    Aber immerhin: Ich bekomme jetzt angezeigt bei welcher Bankverbindung es klemmt und kann mir das dann  genauer ansehen.

    Und wie immer meine Bitte: Wenn ihr eure Bankverbindungen ändert, bitte bitte bitte Bescheid geben. Mit einem neuen Antragsformular.

    Und wenn ihr für jemand anderen bezahlt: Bitte bitte bitte nicht die Unterschrift des Kontoinhabers vergessen – wie es geht steht in jedem Follow ganz hinten drin.

    Absage Mitgliederversammlung

    Liebe Vereinsmitglieder,

    für den 18.9. habe ich Euch zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. eingeladen, sie sollte digital stattfinden. Voraussetzung dafür war, sich elektronisch zu registrieren.

    Bis heute haben wir aber leider nur 32 Registrierungen erhalten – damit würden wir zwar knapp die notwendige Anzahl der Stimmberechtigten erreichen, allerdings müssten nur zwei Menschen es nicht schaffen (und es gab ein paar „eventuell“ bei den Meldungen), und schon wären wir nicht beschlussfähig. Dann müsste die Sitzung vier Wochen später zwingend wiederholt werden. Sie wäre dann zwar unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden beschlussfähig – doch das erscheint dem Vorstand eine zu schmale Basis, um legitimiert werden zu können.

    Daher sage ich die für den 18.9. geplante Mitgliederversammlung ab. Die nächste Mitgliederversammlung findet in Präsenz voraussichtlich am 19. August 2022 statt.

    Informationen und Berichte zum zurückliegenden Geschäftsjahr gibt es hier https://der-fc.finstercon.de/2021/09/02/bericht-der-schatzmeisterin-kassenpruefungsbericht-20-21/ und auch den aktuellen Freistellungsbescheid https://der-fc.finstercon.de/2021/09/02/freistellungsbescheid-vom-25-8-2020/ Und damit geht mein Dank vor allem an unsere herausragende Schatzmeisterin Irene und das Kassenprüfungsteam Claudia und Jan.

    Ich freue mich darauf, Euch dann wieder live zu sehen, und wir schauen mal, wie wir die umfangreiche MV im kommenden Jahr dennoch zügig über die Bühne kriegen,

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    Michael

    Einladung und Informationen zur Mitgliederversammlung 2020/2021

    Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

    Liebe Vereinsmitglieder,

    leider klappt es ja nicht, Euch auf einer Veranstaltung im Jahr 2021 persönlich begrüßen zu können. In diesem Jahr wollen wir aber die Möglichkeit nutzen, die Corona-Sonderregelungen für Vereine, die bis zum 31.12.2021 befristet gelten, anzuwenden[1]. Danach sind (unter anderem) virtuelle, digitale Mitgliederversammlungen möglich, selbst wenn das in der Vereinssatzung nicht geregelt ist. Daher:

    Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung in Verbindung mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Art. 5 Absatz 2) ein. Sie findet statt:

    • Samstag, den 18. September 2021
    • Beginn: 14.00 Uhr
    • Auf einer Web-Videoplattform mit einfachem Zugang per Webbrowser, voraussichtlich WebEx. Eine Einwahl per Telefon wird ebenfalls möglich sein. Die Abstimmungen erfolgen auf einer parallel geschalteten Plattform, wahrscheinlich Pollunit.

    Es ergeht sechs Wochen vor dem Termin an alle Mitglieder, deren E-Mail-Adressen wir haben, eine weitere Einladung. Dort werden die technischen Modalitäten ausführlich geschildert. Zur Teilnahme an der Versammlung wird eine Anmeldung an die Adresse mv2021@fantasy-club-online.de mit Klarnamen benötigt, zurück kommt die Webadresse des Versammlungsortes und ein individueller Code.

    Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 musste pandemiebedingt ausfallen, die Wahlen zum Vorstand entfielen, es blieben die bestehenden Vorstandsmitglieder im Amt, die Entlastung des Vorstands wurde verschoben. Daher wird die diesjährige Mitgliederversammlung alle satzungsgemäß gebotenen Themen aus den Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 enthalten. Der Vorstand hat beschlossen, den für 2020 eingereichten Satzungsänderungsvorschlag zum Thema „Beitragssatzung“ zurückzuziehen und 2022 einzubringen.

    Tagesordnung

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
    3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20 mit Aussprache.
    4. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21 mit Aussprache.
    5. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022.
    6. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
    7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
    8. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021.
    9. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
    10. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
    11. Beschluss über sonstige Anträge.
    12. Wahl der Vorstandsmitglieder, nachgeholt für das Jahr 2020. Gewählt werden in in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von einem Jahr gewählt, satzungsgemäße Neuwahlen finden dann wieder 2022 statt.
    13. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der oder die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“]. Diese werden satzungsgemäß für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    14. Neuwahl der Kassenprüfer.
    15. Verschiedenes und Aussprache.

    Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

    Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

    Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

    Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

    Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor:

    Ich kann nur hoffen, dass das hier die Ausnahme bleibt und wir uns gesund und munter 2022 wiedersehen,

    bleibt gesund!


    [1] https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html#1-5-absatz-1-vorstande-bleiben-auch-ohne-satzungsregelung-bis-zur-neuwahl-im-amt

    Die Verlängerung der Regeln erfolgte in der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020“