Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.

Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

Die Mitgliederversammlung findet statt:

  • Samstag, den 20. August 2022
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Ort: Urwald-Life-Camp, Harsbergstr. 4, D-99826 Lauterbach

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
  3. Antrag zur Geschäftsordnung: Die Berichte aus den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 werden von der Mitgliederversammlung in Schriftform entgegen- und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
  4. Geschäftsjahre 2019-2020 bis 2020/2021 ohne Aussprache
    1. Geschäftsjahr 2019-2020
      1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
    1. Geschäftsjahr 2020-2021
      1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
  5. Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Entgegennahme des Geschäftsberichts (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichts (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2021/22 mit Aussprache.
    1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023.
  6. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
    Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.
  7. Beschluss über sonstige Anträge.
    Es liegen keine weiteren Anträge vor.
  8. Wahl der Vorstandsmitglieder.
    1. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der/die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    1. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der/die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“].
      Die Wahl aus dem Jahr 2021 wird nachgeholt, die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
  9. Neuwahl der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes und Aussprache.

Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.