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Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.

Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

Die Mitgliederversammlung findet statt:

  • Samstag, den 20. August 2022
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Ort: Urwald-Life-Camp, Harsbergstr. 4, D-99826 Lauterbach

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
  3. Antrag zur Geschäftsordnung: Die Berichte aus den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 werden von der Mitgliederversammlung in Schriftform entgegen- und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
  4. Geschäftsjahre 2019-2020 bis 2020/2021 ohne Aussprache
    1. Geschäftsjahr 2019-2020
      1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
    1. Geschäftsjahr 2020-2021
      1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
  5. Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Entgegennahme des Geschäftsberichts (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichts (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2021/22 mit Aussprache.
    1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
    1. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023.
  6. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
    Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.
  7. Beschluss über sonstige Anträge.
    Es liegen keine weiteren Anträge vor.
  8. Wahl der Vorstandsmitglieder.
    1. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der/die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    1. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der/die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“].
      Die Wahl aus dem Jahr 2021 wird nachgeholt, die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
  9. Neuwahl der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes und Aussprache.

Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

Einladung und Informationen zur Mitgliederversammlung 2020/2021

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

leider klappt es ja nicht, Euch auf einer Veranstaltung im Jahr 2021 persönlich begrüßen zu können. In diesem Jahr wollen wir aber die Möglichkeit nutzen, die Corona-Sonderregelungen für Vereine, die bis zum 31.12.2021 befristet gelten, anzuwenden[1]. Danach sind (unter anderem) virtuelle, digitale Mitgliederversammlungen möglich, selbst wenn das in der Vereinssatzung nicht geregelt ist. Daher:

Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung in Verbindung mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Art. 5 Absatz 2) ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 18. September 2021
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Auf einer Web-Videoplattform mit einfachem Zugang per Webbrowser, voraussichtlich WebEx. Eine Einwahl per Telefon wird ebenfalls möglich sein. Die Abstimmungen erfolgen auf einer parallel geschalteten Plattform, wahrscheinlich Pollunit.

Es ergeht sechs Wochen vor dem Termin an alle Mitglieder, deren E-Mail-Adressen wir haben, eine weitere Einladung. Dort werden die technischen Modalitäten ausführlich geschildert. Zur Teilnahme an der Versammlung wird eine Anmeldung an die Adresse mv2021@fantasy-club-online.de mit Klarnamen benötigt, zurück kommt die Webadresse des Versammlungsortes und ein individueller Code.

Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 musste pandemiebedingt ausfallen, die Wahlen zum Vorstand entfielen, es blieben die bestehenden Vorstandsmitglieder im Amt, die Entlastung des Vorstands wurde verschoben. Daher wird die diesjährige Mitgliederversammlung alle satzungsgemäß gebotenen Themen aus den Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 enthalten. Der Vorstand hat beschlossen, den für 2020 eingereichten Satzungsänderungsvorschlag zum Thema „Beitragssatzung“ zurückzuziehen und 2022 einzubringen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
  3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20 mit Aussprache.
  4. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21 mit Aussprache.
  5. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022.
  6. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
  7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
  8. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021.
  9. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
  10. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
  11. Beschluss über sonstige Anträge.
  12. Wahl der Vorstandsmitglieder, nachgeholt für das Jahr 2020. Gewählt werden in in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von einem Jahr gewählt, satzungsgemäße Neuwahlen finden dann wieder 2022 statt.
  13. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der oder die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“]. Diese werden satzungsgemäß für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  14. Neuwahl der Kassenprüfer.
  15. Verschiedenes und Aussprache.

Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor:

Ich kann nur hoffen, dass das hier die Ausnahme bleibt und wir uns gesund und munter 2022 wiedersehen,

bleibt gesund!


[1] https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html#1-5-absatz-1-vorstande-bleiben-auch-ohne-satzungsregelung-bis-zur-neuwahl-im-amt

Die Verlängerung der Regeln erfolgte in der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020“

Einladung Mitgliederversammlung 2019

Einladung Mitgliederversammlung 2019

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 03. August 2019
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Gelände JBF-Centrum, 31683 Obernkirchen, Auf dem Bückeberg 2

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung

TOP 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2018.

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Einladung Mitgliederversammlung 2018

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

 Liebe Vereinsmitglieder,

 hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 04. August 2018
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Jugendgästehaus Duderstadt, Adenauerring 23, 37115 Duderstadt 

Tagesordnung

 

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2017.

3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das zurückliegende Geschäftsjahr mit Aussprache.

4. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.

5. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer.

6. Entlastung des Vorstandes.

7. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.

8. Beschluss über sonstige Anträge.

9. Wahl der Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied.

10. Neuwahl der Kassenprüfer.

11. Verschiedenes und Aussprache.

 Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

 Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

 Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

 Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei dem 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

 Es liegt kein Satzungsänderungsantrag vor.

 Ich freue mich auf Euch, bis dann also

 Michael Scheuch

1ter Vorsitzender