Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Geschäftsjahr 23/24 45 Euro für A-Mitglieder (inkl. Bezug der Mitgliederzeitschrift FOLLOW) und 5 EUR für Fördermitglieder. Die Mitgliedsbeiträge können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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Vereinssatzung
Satzung
Die Satzung des „Fantasy Club e.V.“:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen FANTASY CLUB e.V.[1]
(2) Er hat seinen Sitz in Darmstadt. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr beginnt regelmäßig mit dem 01.07. und endet mit dem 30.06. des darauffolgenden Jahres.[2]
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Zweck des Vereins ist
1. die Berufsbildung,
2. die Förderung von Kunst und Literatur und
3. die Förderung des Gedankens der Völkerverständigung.
(2) Der Vereinszweck wird verwirklicht durch
1. die Herausgabe von Publikationen phantastischen Inhalts, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit fremden Kulturen und Mythologien,
2. die Herausgabe von phantastischen Spielen und
3. die Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen zur Pflege der phantastischen Literatur.
§ 3 Finanzen
(1) Der Verein erstrebt keine Gewinne. Er ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Vereinsmittel und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten für ihre im Rahmen der mitgliedschaftlichen Verpflichtungen ausgeübte Tätigkeit keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen.
(2) Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Spenden oder Zuschüsse, welche dem Verein von privater oder öffentlicher Seite zugeführt werden, sind ausschließlich für die unter § 2 aufgeführten Zwecke zu verwenden.
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
(5) Der Verein ist selbständig tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person[3]. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, über welchen der Vorstand oder ein vom Vorstand berufener Arbeitssausschuss entscheidet. Bei eventueller Nichtaufnahme brauchen Gründe hierzu nicht bekannt gegeben zu werden. Über Beschwerden gegen die Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.[4]
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen. Der Beitrag ist jedoch bis Ende des Geschäftsjahres zu leisten.
(2) Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Vereins verstößt oder den Verein bewusst schädigt oder durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit eine Schädigung des Vereins herbeiführt, kann auf Antrag durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Über Beschwerden gegen den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.[5]
(3) Mitglieder, welche nach Ablauf des 1. Quartals des Geschäftsjahres mit dem Beitrag rückständig sind, werden nach erfolgloser erster Mahnung automatisch ausgeschlossen.[6]
(4) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.[7]
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden vom Vorstand bestimmt.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
(3) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens. Über die Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister Buch. Der Schatzmeister vertritt den Verein in allen Kassenangelegenheiten.[8]
(4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. In ungeraden Kalenderjahren werden neu gewählt: der 1. Vorsitzende, der Schriftführer sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder. In geraden Kalenderjahren werden neu gewählt: der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister sowie ein weiteres Vorstandsmitglied[9]. Sie bleiben so lange im Amt, bis sie von der Mitgliederversammlung abberufen werden oder diese eine Neuwahl vorgenommen hat. Wiederwahl ist zulässig. Die Ämter können jederzeit niedergelegt werden. Die Vorstandsämter sind Ehrenämter.
(5) Tritt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit zurück, wird nötigenfalls auf der nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit gewählt. Bis dahin führt der Restvorstand für dieses Vorstandsmitglied die Amtsgeschäfte mit. Sind mehr als zwei Vorstandsämter vakant, so muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl der entsprechenden Vorstandsämter für die restliche Amtszeit einberufen.[10]
§ 9 Beschlussfassung des Vorstandes
(1) Dem Vorstand obliegt die Gesamtleitung des Vereins. Er wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden zu Vorstandssitzungen zusammengerufen. Vorstandssitzungen sind nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.[11] Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
(2) Die Aufgabengebiete des Vorstands sowie dessen Tätigkeiten, Rechte und Pflichten sind in einer Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt.
§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, im Fall seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
(2) Die Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind folgende:
1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes und des Rechenschaftsberichtes für das zurückliegende Geschäftsjahr;
2. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr;
3. Entlastung des Vorstandes;
4. Beschlussfassung über Anträge;
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins;
6. Wahl der Vorstandsmitglieder;
7. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer;
8. Neuwahl der Kassenprüfer.
(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
(4) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Die Versammlung kann einen anderen Versammlungsleiter bestimmen[12].
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist jedoch die absolute Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
Abstimmungen und Wahlen finden geheim statt, wenn mindestens zehn Mitglieder einem Geschäftsordnungsantrag auf geheime Abstimmung zustimmen[13].
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter oder Protokollanten zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters oder Protokollanten, eine Anwesenheitsliste, die Tagesordnung und die einzelnen Abstimmungsergebnisse. Bei Satzungsänderungen muss der genaue Wortlaut angegeben werden. Das Protokoll ist den Mitgliedern binnen vier Monaten bekanntzugeben.
(6) Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei dem 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden.
(7) Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Kassenprüfer. Diese haben jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres die gesamte Rechnungsführung sachlich und rechnerisch zu prüfen und nach ihrem Amtsjahr der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Tritt einer oder beide Kassenprüfer während seiner Amtszeit zurück oder kann er die Kassenprüfung nicht vornehmen, so bestimmt der Vorstand entsprechend neue Kassenprüfer bis zur nächsten Mitgliederversammlung[14].
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder die Berufung von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder unter Bekanntgabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens zwei Monate vorher.
§ 12 Auflösung des Vereines
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung, einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, von vier Fünfteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
(2) Mit Beschluss der Mitgliederversammlung oder bei Unterschreiten der Mitgliederzahl 6 wird der Verein aufgelöst. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Berufsbildung, Kunst und Literatur und der Völkerverständigung.
Fußnoten:
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.05.1993. Der Name hatte ursprünglich Europäischer Fantasy Club e.V. lauten sollen – dies wurde jedoch vom Amtsgericht Darmstadt abgelehnt.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.08.1995.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.08.1995.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.08.1995.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.08.1996.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.08.2006.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.08.1995.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.08.1994.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.08.1998.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.08.2006.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.08.2006.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.08.1995.
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.08.1996
- Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.08.2006.
Das offizielle Mitteilungsorgan des FC e.V.s ist die Vereinspublikation FOLLOW: Veröffentlichungen an anderer Stelle sind nicht verbindlich, dennoch bemühen wir uns um Vollständigkeit.
Mitglied werden
Mitglied werden ist ganz einfach: Untenstehend der Aufnahmeantrag. Bitte per Post im Original an die angegebene Adresse der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters schicken. Wir freuen uns über erteilte Einzugsermächtigungen, das hält den Verwaltungsaufwand in Grenzen.
Das Geschäftsjahr des Vereins weicht vom Kalenderjahr ab, geht immer vom Juli eines Jahres bis zum Juni des Folgejahres. Innerhalb eines Geschäftsjahres erscheinen vier Ausgaben der Publikation „Follow“. Wer im Laufe des Geschäftsjahres eintritt, der bekommt alle noch lieferbaren Ausgaben „Follow“ nachgeschickt. Man kann aber auch sagen, dass man gerne erst zum kommenden Geschäftsjahr eintreten möchte.
Austreten ist auch ganz einfach: das geht jederzeit und wird zum Ende des laufenden Geschäftsjahres (also zum nächsten 30. Juni) wirksam.
Was ist Follow?
Eine andere Welt erwacht zum Leben
Aus der Beschäftigung mit dem Thema „was war“ erwächst bei manchem Interessierten die Frage „was wäre wenn?“. Es gibt wissenschaftliche Ansätze, die sich mit kontrafaktischer Geschichtsschreibung beschäftigen, und es gibt Menschen, die es ganz genau wissen wollen: Die in ihrer Freizeit in Zeiten und Kulturen eintauchen, die sie faszinieren. Manche dieser Enthusiasten legen ihren Ehrgeiz dahinein, eine Epoche detail- und stilgenau wiederaufleben zu lassen., andere ergänzen ihre Vorstellungen um romantische oder phantastische Elemente.
Eine Vereinigung, die sich der Darstellung phantastischer Kulturen mit ihren Menschen und Geschöpfen widmet, existiert in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland seit 1966: Follow.
Wie es begann
Gegründet von Studenten, die heute noch als gestandene Väter und Großväter mit dabei sind, bietet Follow mehreren Hundert Mitgliedern jeglichen Alters die Möglichkeit in eine Phantasiewelt einzutauchen und in ihrer Freizeit diese Welt zu gestalten.
Vielfach haben die Kulturen und Völker dieser imaginären Welt reale Vorbilder – sei es die Shogun-Zeit des alten Japans, skythische Nomaden, keltische und normannische Völker, seefahrende Wikinger oder die Kapitäne der Hanse, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Vom gotischen Reiterheer bis hin zum deutschen Rittertum findet sich fast alles, was dazu angetan ist, die Vorstellungskraft anzuregen.
Dazu kommen Anleihen aus der phantastischen Literatur, aus Filmen, aus alten Sagen und Mythen – oder auch völlig eigene Kreationen. Einzug auf Magira findet eine neue Kultur nach der Genehmigung durch ein internes Gremium. Nach der Anerkennung können weitere Interessierte zu deren Schöpfer stoßen, um zusammen jenes Volk weiter auszuarbeiten und zu simulieren.
Dabei verstehen sich die Fellows (wie sich die Mitglieder Follows nennen) nicht als Realitätsflüchtlinge, sondern sehen in der Schaffung der Welt Magira eine Möglichkeit, ihre Kreativität auszuleben und ihre Freizeit jenseits von Fernsehen und passivem Konsum zu gestalten, und nicht zuletzt auch als Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten intensiv mit realen Kulturen auseinander zu setzen.
Follow und der FC e.V.
Der FC e.V., ein anerkannt gemeinnütziger Literaturverein, bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, in der FOLLOW genannten Veröffentlichung ihre Texte und Zeichnungen zu präsentieren.
Eine Vielzahl von Hobby- (und Profi-)Schreibern erdenkt seiten- und bücherweise die Geschichte der Welt Magira, füllen alle drei Monate über viele hundert Seiten der Vereinspublikation FOLLOW.
Informationen zu den Völkern Magiras, den Clans Follows und Veranstaltungen sowie Ansprechpartner finden sich unter www.follow.de.
Das Ewige Spiel (EWS)
Struktur und Hintergrund dieser alternativen Geschichtsschreibung ergeben sich aus den Interaktionen der Follower und aus dem nach festen Regeln ablaufenden „Ewigen Spiel“: seit über 30 Jahren kontinuierlich gespielt, beeinflussen Würfelglück und strategisches Geschick der Spieler die Schicksale der Völker. Krieg und Frieden, der Untergang und Aufstieg von Ländern und Herrschern wird hier simuliert.
Zur Zeit sind auf den vier Kontinenten der Welt Magira um die fünfzig Kulturen und Völker ansässig, von denen viele ihre Vertreter ins Ewige Spiel schicken.
Bei weitem aber den größten Teil der Vereinsaktivitäten nimmt das gesellige Zusammensein der Mitglieder ein. Man trifft sich für ein verlängertes Wochenende oder einmal im Jahr sogar für 10 Tage zum „Fest der Fantasie“.
Das Fest der Fantasie
Bei diesen Cons genannten Treffen (vom lat. Convent) schlüpfen die Fellows in die Rollen von erdachten Personen, die auf Magira leben. Ein Con ist vermutlich die beste Möglichkeit Follow kennen zu lernen. Jeder kann hier seine Wünsche und Fähigkeiten einbringen – und so ist der Goldschmied vielleicht auf Magira ein Zwerg – und bleibt bei seiner Profession –, aber der brave Angestellte wird vielleicht zum Gaukler, der Jonglage-Kunststücke aufführt, die ihm im Zivilleben niemand zutrauen würde.
Den Höhepunkt des Con-Jahres bildet das Fest der Fantasie. Nicht selten nimmt die ganze Familie teil, Kinder werden schon früh eingebunden und erleben eine Gemeinschaft, wo Herkunft und Beruf wenig oder gar nicht zählen und das Miteinander und das Ausüben des gemeinsamen Hobbys im Vordergrund steht. Musik, Kunst, Näherei und alle denkbaren Formen von Kreativität werden gemeinsam ausgeübt. Produkte dieser Kunstfertigkeit und kulturspezifische Spezialitäten werden auf dem traditionellen Markt feilgeboten, wo mit der von den Fellows selbstgeprägten Festwährung lebhafter Handel getrieben, gefeilscht und geschlemmt wird, während an allen Ecken und Enden Musik und Gesang ertönt.
Auch werden auf dem Fest der Fantasie besondere Leistungen auf den verschiedensten Gebieten prämiert, messen sich Männlein und Weiblein in Wettkämpfen miteinander. Die Disziplinen hierbei sind Bogenschießen, Speerwerfen und der Zweikampf mit der „Lanze“ – die am Ende mit einem profanen „Gummipöppel“ entschärft wird und gegen das Schild des Gegner geworfen wird – um diesen von der „Wippe“ zu werfen. Aber auch die Kenntnisse der Magiranischen Geschichte und Artikel, Feldherrenwissen, Geschichten und Kunstwerke, die besonders dazu beigetragen haben, Magira Leben einzuhauchen, werden mit Preisen bedacht.Ebenfalls auf dem Fest findet der „Marsch“ statt, Follows Variante des Live-Rollenspiels. Gewandet und mit viel Engagement ziehen Völkerscharen los, um die von den Veranstaltern erdachten Aufgaben zu meistern – meist mehr mit Geschicklichkeit, Intelligenz und Schlagfertigkeit als mit Waffen. Die Sieger dieses Wettbewerb werden genau wie die Würdenträger der übrigen Wettkämpfe während der Zeremonien mit Preisen gedacht. Die Zeremonien sind der Höhepunkt des Festes, hier versammeln sich am Freitagabend alle Anwesenden in ihren besten Gewändern um den Darbietungen der anderen Völker zu folgen, Proklamationen zu hören, die Würdenträger zu feiern, und zu erfahren, welcher Fellow in den Rang eines Lords/einer Lady erhoben wurde, und nun das Recht erhält, eine eigene Kultur zu gründen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im FC e.V. ist jedem möglich, der volljährig ist.
Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:
Form A – die Vollmitgliedschaft, die den den Bezug der Vereinspublikation FOLLOW mit einschließt.
Form B – gilt als Fördermitgliedschaft ohne Bezug des FOLLOWs.
Hier findet sich die Höhe des aktuellen Mitgliedsbeitrages.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli eines Jahres und endet am 30.Juni des folgenden Jahres.
Wer erst einmal hereinschnuppern möchte, den sollte der Beitrag jedoch nicht schrecken, dafür gibt es vierteljährlich auch jeweils ein paar Hundert Seiten Lesefutter mit allen Neuigkeiten aus dem Verein, vor allem aber die Neuigkeiten aus Magira in Form von Kurzgeschichten, Berichten, Gedichten, Liedern usw. garniert mit Zeichnungen und Fotos. Jeder Clan berichtet in seiner eigenen Weise über sich und seine Aktivitäten. Und so mancher, der hier seine Werke mit Follow-Bezug präsentiert, steht anderswo im Buchhandel.
Wir sind ein Literaturverein
Wer an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchte, der
- Registriert sich mit einer Mail an mv2021@fantasy-club-online.de unter Angabe des Realnamens.
- Es kommt in der Woche vor der MV eine E-Mail mit dem Link zum Konferenzraum und einem individuellen Code.
- Bei der Versammlung meldet man sich unter seinem Realnamen + dem individuellen Code an.
Wichtig ist: möglicherweise landen die Antwortmails in Eurem Spam-Filter. Bitte kontrolliert diesen, schaltet den Absender mv2021@fantasy-club-online.de frei, helft anderen, die damit Probleme haben.
Der Fantasy Club e.V. wurde 1993 gegründet, um Kunst und Literatur und den Gedanken der Völkerverständigung zu fördern.
Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die Herausgabe von Publikationen phantastischen Inhalts, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit fremden Kulturen und Mythologien, die Herausgabe von phantastischen Spielen und die Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen zur Pflege der phantastischen Literatur.
Was auf den ersten Blick trocken erscheint, entpuppt sich schnell als lebendige Gemeinschaft rund um ein altes, deutsch-österreichisches Fantasy-Phänomen: Follow.
Während Follow die Gemeinschaft der Fellows, der Menschen bezeichnet, die in Literatur, Spiel und äußerst gesellig die Welt Magira simulieren, ist der FC derjenige, der dafür sorgt, dass die Simulation Form erhält: durch die Herausgabe von jährlich vier Vereinszeitschriften (dem FOLLOW) plus unregelmäßiger Sonderbände sowie durch Unterstützung bei der Veranstaltung des jährlichen Treffens der Interessierten (Fest der Fantasie).
Es ist nicht immer ganz leicht zwischen Follow und dem FC zu unterscheiden – aber letztendlich ist das auch vielleicht die meiste Zeit gar nicht nötig. Wer sich für Follow interessiert, wird ganz automatisch an den FC geraten. Natürlich setzt die Beteiligung an Follow keine Zwangsmitgliedschaft im FC e.V. voraus.
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