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Beitragssatzung

Beitragssatzung des Fantasy Club e.V., beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19. August 2023

§ 1 Zahlung des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftverfahren bargeldlos gezahlt. Dazu ist dem Verein eine entsprechende Ermächtigung in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift des Mitglieds und, falls notwendig, des Kontoinhabers zu erteilen.

Der Einzug erfolgt im ersten Quartal des Geschäftsjahres.

§ 2 Gültigkeit

Diese Regelung gilt für alle Mitgliedsanträge und Anträge auf Wechsel der Mitgliedschaft zwischen den beiden Formen ab dem 01. Januar 2024.

Einzug Mitgliedsbeitrag 2020

Der 1. September ist rum. Da wollte ich eigentlich den Einzug eurer Mitgliedsbeiträge machen. Aber: Die Arbeit zieht an und ich werde erst am Wochenende dazu kommen.

Der Bankeinzug wird also am Montag oder Dienstag den 6. Oder 7. 9. 2020 erfolgen.

Bitte achtet auf genügend Kontodeckung – die Banken sind gierig und verlangen rund 10 Euro Rücklastgebühren, wenn der Einzug platzt – diese müssen wir an euch weitergeben.

Wer seine Bankverbindung im vergangenen Jahr geändert und mir noch nicht mittels neuem Antragsformular Bescheid gegeben hat, der möge mich bitte raschestmöglich informieren. Dann schiebe ich seinen Einzug auf den ersten Oktober, bis dahin sollte das Formular allerdings seinen Weg zu mir gefunden haben.

Zudem bitte ich die Elster, die zwar eine Summe in Höhe ihres Beitrags überwiesen, aber kein Antragsformular geschickt hat (wer hats im Discord versprochen?) , dieses zügig nachzureichen – sonst gibt es mangels Adresse kein Follow. Sprich – kümmere sich bitte jemand in diesem Clan um die Erinnerung….? Ich hab nicht mal ne Email.

Danke und liebe Grüße

Irene Fischer-Schmiermund

Schatzmeisterin des FC

Geschäftsjahr 2018/19 – Hinweise der Schatzmeisterin

Liebe  Fellows, die ihr Euren Mitgliedsbeitrag selbst überweist:
Am 1.7. 2018 sind wieder 5,- bzw 42,- dero Silberlinge fällig.
Bitte immer nur AB dem 1.7., dem Beginn des Geschäftsjahres  überweisen -und NICHT FRÜHER!
Das bedeutet jedesmal eine Jonglage mit den Zahlen für die Bilanzbuchhaltung – denn warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Und bitte achtet drauf, daß ihr auch nicht DOPPELT oder gar für mehrere Jahre überweist – als gemeinnütziger Verein darf ich nur Zahlungen für 1 Geschäftsjahr annehmen , sonst meckert das Finanzamt und wir riskieren  die Gemeinnützigkeit.
Wer das ab diesem GJ 18/19 nicht beherzigt, dessen zuviel gezahlter Mitgliedsbeitrag wird von mir gnadenlos als Spende verbucht – der Verein freut sich!
Dankenswerterweise hat sich letztes Jahr ein Drittel der Selbstüberweiser dazu durchringen können, auf das Lastschriftverfahren umzusteigen – *FREU *  –  Will noch jemand?
Danke und liebe Grüße

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im FC e.V. ist jedem möglich, der volljährig ist.
Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

Form A – die Vollmitgliedschaft, die den den Bezug der Vereinspublikation FOLLOW mit einschließt.
Form B – gilt als Fördermitgliedschaft ohne Bezug des FOLLOWs.

Hier findet sich die Höhe des aktuellen Mitgliedsbeitrages.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli eines Jahres und endet am 30.Juni des folgenden Jahres.

Wer erst einmal hereinschnuppern möchte, den sollte der Beitrag  jedoch nicht schrecken, dafür gibt es vierteljährlich auch jeweils ein paar Hundert Seiten Lesefutter mit allen Neuigkeiten aus dem Verein, vor allem aber die Neuigkeiten aus Magira in Form von Kurzgeschichten, Berichten, Gedichten, Liedern usw. garniert mit Zeichnungen und Fotos. Jeder Clan berichtet in seiner eigenen Weise über sich und seine Aktivitäten. Und so mancher, der hier seine Werke mit Follow-Bezug präsentiert, steht anderswo im Buchhandel.