Das FOLLOW 445 ist, wow, Turbo-Geschwindigkeit, bereits Mitte Januar erschienen: 362 Seite, 23 Clanberichte, 8 Stories
Beitragsbild: cybernautin / photocase.de
Das FOLLOW 445 ist, wow, Turbo-Geschwindigkeit, bereits Mitte Januar erschienen: 362 Seite, 23 Clanberichte, 8 Stories
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So, das neue Nach-Fest-Follow ist Da. 558 Seiten. Enjoy.
Die Schatzmeisterin bittet darum, bis zum 14. Juli 2019 den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Alternativ kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden – was ihr am liebsten wäre.
So, es ist da, 364 Seiten. Viel Spaß. Der nächste Redaktionsschluss: 6.6.19
Einladung Mitgliederversammlung 2019
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:
Tagesordnung
TOP 1
Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2018.
FOLLOW 441 ist erschienen, Umfang: 498 Seiten. Viel Spaß!
Hier die Dokumente aus der MV 2018:
Geschäftsbericht für das Jahr 17-18 (PDF)
Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2017.
3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das zurückliegende Geschäftsjahr mit Aussprache.
4. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.
5. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer.
6. Entlastung des Vorstandes.
7. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
8. Beschluss über sonstige Anträge.
9. Wahl der Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied.
10. Neuwahl der Kassenprüfer.
11. Verschiedenes und Aussprache.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.
Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei dem 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.
Es liegt kein Satzungsänderungsantrag vor.
Ich freue mich auf Euch, bis dann also
Michael Scheuch
1ter Vorsitzender
Jetzt müsste das FOLLOW bei Euch eintreffen. Ein Rekord-FOLLOW. #amazing
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 42 Euro für A-Mitglieder, 5 Euro für B-Mitglieder wird im Laufe der kommenden Woche (4.-8.9.17) stattfinden.