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FAQ: Warum gibt es das FOLLOW nicht als ePaper oder PDF?

Wir haben das schon oft diskutiert, diese Punkte sind zentral:

1.) alle Autorinnen und Autoren, Abgebildeten, Genannte in der Mitgliederliste etc. müssten bereit sein, dass das Magazin elektronisch erscheint, so dass keine „Kontrolle“ mehr über die Verbreitung möglich ist.

Eventuelle Rechtsverletzungen oder auch nur das identifizierende Auffinden von Menschen in ihrem Magira-Alias sprechen dagegen, dass wir eine komplette Erlaubnisquote bekommen.

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2023: Vorstandssitzungsprotokoll März

Es gibt zwei wesentliche Punkte, das komplette Protokoll im Anhang

  1. DerMitgliedsbeitrag für das Geschäftsjahr 2023/24 wird auf 45 Euro für A-Mitglieder erhöht, um die Preiserhöhungen für Druck und Porto des FOLLOW etwas aufzufangen. Der Beitrag für B-Mitglieder bleibt gleich bei 5 Euro.
  2. Der Vorstand wird einen Satzungsänderungsantrag einbringen, der schon für 2020 vorgesehen war, der die Einrichtung einer Beitragssatzung und für neue Anträge die verpflichtende Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vorsieht.

Änderungen Adresse – Bankverbindung – Mitteilungen an Schatzmeister(in)

Hier könnt ihr ganz schnell direkt an die Schatzmeisterin Adressänderungen etc.

Wenn ihr eine neue Bankverbindung habt, so füllt bitte das Antragsformular mit den Angaben zum SEPA-Einzug aus (Das Antrag streichen) bitte dann unterschrieben per Post an die Schatzmeisterin senden. 



    Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

    Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

    Liebe Vereinsmitglieder,

    es ist wohl soweit: Endlich treffen wir uns wieder, sehen alte und treffen neue Freunde. Und wir wollen wieder in Präsenz unsere Mitgliederversammlung begehen. Nachdem sie 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte und der geschäftsführende Vorstand die Vereinsgeschäfte weitergeführt hat, gibt es jetzt eine Menge nachzuholen. Um das möglichst effektiv zu machen, wird der Vorstand zu einigen Tagesordnungspunkten den Antrag stellen, die schriftlichen Berichte nur zur Kenntnis zu nehmen und ohne Aussprache zu behandeln. Dazu bekommt Ihr mit dieser Einladung alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne.

    Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach § 10 unserer Satzung ein. Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

    Die Mitgliederversammlung findet statt:

    • Samstag, den 20. August 2022
    • Beginn: 14.00 Uhr
    • Ort: Urwald-Life-Camp, Harsbergstr. 4, D-99826 Lauterbach

    Tagesordnung

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
    3. Antrag zur Geschäftsordnung: Die Berichte aus den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 werden von der Mitgliederversammlung in Schriftform entgegen- und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
    4. Geschäftsjahre 2019-2020 bis 2020/2021 ohne Aussprache
      1. Geschäftsjahr 2019-2020
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
      1. Geschäftsjahr 2020-2021
        1. Geschäftsbericht (1. Vorsitzender) und Rechenschaftsbericht (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21.
        1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021
        1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
    5. Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entgegennahme des Geschäftsberichts (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichts (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2021/22 mit Aussprache.
      1. Der Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
      1. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023.
    6. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
      Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.
    7. Beschluss über sonstige Anträge.
      Es liegen keine weiteren Anträge vor.
    8. Wahl der Vorstandsmitglieder.
      1. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der/die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
      1. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der/die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“].
        Die Wahl aus dem Jahr 2021 wird nachgeholt, die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
    9. Neuwahl der Kassenprüfer
    10. Verschiedenes und Aussprache.

    Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

    Einfache und absolute Mehrheit sind bei den Wahlen und Abstimmungen dasselbe, d. h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist eine Stichwahl nötig.. Eine absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ist bei Satzungsänderungen notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

    Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

    Einzug

    Ihr  habt es vielleicht schon gemerkt: Im September wurden die Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht.

    Grund: Die Bank hat das System überarbeitet. Seither wird eine Lastschrift nicht mehr einfach durchgejagt und ich bekomme die Fehlermeldungen – nein.

    Die Sepaverarbeitung wird gar nicht erst akzeptiert, wenn auch nur eine einzige Kontoverbindung“ falsch“ ist – sei es weil Neumitglieder eine zu kurze
    IBAN angegeben haben oder  – noch schlimmer – durch Bankenfusion die BIC geändert wurde!

    Heißt: jede neue BIC  erfordert eine Neuanlage der SEPA- Lastschrifterlaubnis und -für mich eine Neuerung –( warum einfach wenns auch kompliziert geht)– die Daten nur in der Bankverbindung zu ändern im WISO Programm bedeutet NICHT, daß automatisch dazu auch die SEPA-Lastschrifterlaubnisdaten  geändert werden. Da muß man erstmal draufkommen.

    Aber immerhin: Ich bekomme jetzt angezeigt bei welcher Bankverbindung es klemmt und kann mir das dann  genauer ansehen.

    Und wie immer meine Bitte: Wenn ihr eure Bankverbindungen ändert, bitte bitte bitte Bescheid geben. Mit einem neuen Antragsformular.

    Und wenn ihr für jemand anderen bezahlt: Bitte bitte bitte nicht die Unterschrift des Kontoinhabers vergessen – wie es geht steht in jedem Follow ganz hinten drin.