Archiv der Kategorie: Der Verein

Einzug

Ihr  habt es vielleicht schon gemerkt: Im September wurden die Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht.

Grund: Die Bank hat das System überarbeitet. Seither wird eine Lastschrift nicht mehr einfach durchgejagt und ich bekomme die Fehlermeldungen – nein.

Die Sepaverarbeitung wird gar nicht erst akzeptiert, wenn auch nur eine einzige Kontoverbindung“ falsch“ ist – sei es weil Neumitglieder eine zu kurze
IBAN angegeben haben oder  – noch schlimmer – durch Bankenfusion die BIC geändert wurde!

Heißt: jede neue BIC  erfordert eine Neuanlage der SEPA- Lastschrifterlaubnis und -für mich eine Neuerung –( warum einfach wenns auch kompliziert geht)– die Daten nur in der Bankverbindung zu ändern im WISO Programm bedeutet NICHT, daß automatisch dazu auch die SEPA-Lastschrifterlaubnisdaten  geändert werden. Da muß man erstmal draufkommen.

Aber immerhin: Ich bekomme jetzt angezeigt bei welcher Bankverbindung es klemmt und kann mir das dann  genauer ansehen.

Und wie immer meine Bitte: Wenn ihr eure Bankverbindungen ändert, bitte bitte bitte Bescheid geben. Mit einem neuen Antragsformular.

Und wenn ihr für jemand anderen bezahlt: Bitte bitte bitte nicht die Unterschrift des Kontoinhabers vergessen – wie es geht steht in jedem Follow ganz hinten drin.

Absage Mitgliederversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

für den 18.9. habe ich Euch zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. eingeladen, sie sollte digital stattfinden. Voraussetzung dafür war, sich elektronisch zu registrieren.

Bis heute haben wir aber leider nur 32 Registrierungen erhalten – damit würden wir zwar knapp die notwendige Anzahl der Stimmberechtigten erreichen, allerdings müssten nur zwei Menschen es nicht schaffen (und es gab ein paar „eventuell“ bei den Meldungen), und schon wären wir nicht beschlussfähig. Dann müsste die Sitzung vier Wochen später zwingend wiederholt werden. Sie wäre dann zwar unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden beschlussfähig – doch das erscheint dem Vorstand eine zu schmale Basis, um legitimiert werden zu können.

Daher sage ich die für den 18.9. geplante Mitgliederversammlung ab. Die nächste Mitgliederversammlung findet in Präsenz voraussichtlich am 19. August 2022 statt.

Informationen und Berichte zum zurückliegenden Geschäftsjahr gibt es hier https://der-fc.finstercon.de/2021/09/02/bericht-der-schatzmeisterin-kassenpruefungsbericht-20-21/ und auch den aktuellen Freistellungsbescheid https://der-fc.finstercon.de/2021/09/02/freistellungsbescheid-vom-25-8-2020/ Und damit geht mein Dank vor allem an unsere herausragende Schatzmeisterin Irene und das Kassenprüfungsteam Claudia und Jan.

Ich freue mich darauf, Euch dann wieder live zu sehen, und wir schauen mal, wie wir die umfangreiche MV im kommenden Jahr dennoch zügig über die Bühne kriegen,

follow FOLLOW

Michael

Clanletter – Impressumspflicht

Im FOLLOW erscheinen die Berichte aus den Clans von Follow. Dazu gelten diese Regeln:

1.) Der FC e.V. fungiert für die so genannten „Clanletter“ nur als Verleger. Jeder Clanletter muss deswegen ein Impressum mit der Angabe des Verantwortlichen Redakteurs und / oder des Herausgebers dieser Clanletter enthalten – inkl. vollständiger Anschrift und, sofern vorhanden, Telefonnummer und Mailadresse.

2.) Jeder ViSdP Redakteur / Herausgeber einer Clanletter muss Mitglied im FC sein. 

3.) Zur Abwendung peinlicher Urheberrechtsfragen hat jedes Impressum die folgende Erklärung zum Urheberrecht verwendeter Beiträge/Illus etc.  zu enthalten: „Der V.i.S.d.P. als Herausgeber des „Clanbeitragsname“ haftet gegenüber dem FC e.V. dafür, dass alle von ihm oder über ihn eingereichten, zusammengestellten oder sonst wie übermittelten Beiträge, insbesondere Texte, Karten, Bilder, Skizzen, Fotografien, Zeichnungen, Tabellen, keine Rechte Dritter verletzen*. Auf den Fotografien abgebildete Personen sind ebenfalls unwiderruflich mit der Veröffentlichung einverstanden.“ An der Stelle des Sterns muss im Bedarfsfall noch folgendes Ergänzt werden: „ …. , es sei denn, er beweist durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung oder eines anderen zulässigen Beweismittels, dass die Rechtsverletzung von einem anderen zu verantworten ist oder dieser befugt war, über die zur Veröffentlichung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen.“

Wer möchte, kann noch folgenden Satz ans Impressum anfügen:  „Die Rechte und Pflichten der einzelnen Autoren oder sonst wie Beitragenden bleiben davon unberührt.“ Irgendwie scheint jeder Clanredakteur diesen Satz unbedingt in sein Impressum schreiben zu wollen – obwohl er unserem Wissen nach ohne explizit anderslautende Absprache sowieso gilt.

Wem diese langatmigen Erklärungen allerdings zu viel sind und wer die Nerven der Leser schonen möchte, kann der Followredaktion auch einmalig per Post (nicht mailen – Mails sind noch nicht rechtskräftig) die folgende ausgefüllte Erklärung zusenden: ________________________________________________________________________________

Erklärung

Ich,  _______________________________________________ (Name) _______________________________________________ (Anschrift)

versichere als ViSdP und Herausgeber des Clanletter ___________________________ gegenüber dem FC e.V. dafür zu haften, dass alle von mir oder über mich eingereichten, zusammengestellten oder sonst wie übermittelten Beiträge, insbesondere Texte, Karten, Bilder, Skizzen, Fotografien, Zeichnungen, Tabellen, keine Rechte Dritter verletzen, es sei denn, ich beweise dies durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung oder eines anderen zulässigen Beweismittels, dass die Rechtsverletzung von einem anderen zu verantworten ist oder dieser befugt war, über die zur Veröffentlichung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Autoren oder sonst wie dazu Beitragenden bleiben davon unberührt. Auf den Fotografien abgebildete Personen in meiner Clanletter sind ebenfalls unwiderruflich mit der Veröffentlichung einverstanden. _______________________________________________ (Datum, Ort, Unterschrift)

Protokoll der Vorstandssitzung vom 6. März 2021

Protokoll  Vorstandssitzung Samstag, 6. März 2021 14:00 Uhr per Jitsi

Teilnehmer:

Michael Scheuch

Jürgen Preiß

Irene Fischer-Schmiermund

Kirsten Scholz

Sabine Erdmenger

Ralf Zeise

Torsten Schmiermund

Pünktlich gegen 14 Uhr begrüßt der 1. Vorsitzende die Anwesenden.

TOP 1: Mitgliederversammlungen – Ziel wäre eine Präsenzveranstaltung am 7.08.2021 in Bad Kissingen
Die Festveranstalter 2021 planen zur Zeit eine Durchführung des Festes vor Ort. Die Sitzung könnte dann in Bad Kissingen unter Einhaltung eventuell aktueller Corona-Regeln stattfinden. Eine Sicherheit für die Durchführung gibt es nicht, und es kann auch immer noch kurzfristig zu Absagen/Auflagen kommen.

Der 1. Vorsitzende formuliert eine Einladung zur Veröffentlichung im FOLLOW sowie per Brief an die B-Mitglieder. Der Entwurf wird wie immer per Rund-Mail abgestimmt.

TOP 2: Alternativen zur Präsens-MV

Anders als 2020 gibt es im Moment keine Sonderregeln für MVs, die Pandemie-bedingt nicht stattfinden können. Wir müssen daher, wenn es nötig ist, eine Alternative überlegen. Das könnte entweder eine Präsens- oder eine virtuelle Veranstaltung im Herbst sein.

TOP 3: Farbfreiseiten

Anregung der Horde: 7 Freiseiten fürs NachfestFOLLOW, je 1 für die anderen 3 Follows. Alternativ: es bleibt bei 10 fürs NachfestFOLLOW, plus je eines für die anderen FOLLOWs. Frage an die Redaktion: werden Freiseiten „billiger“ wenn es mehr pro FOLLOWsind?

Der Vorstand begrüßt die Möglichkeit von mehr Freiseiten und bittet die Redaktion zu prüfen, wie die Kosten für Farbseiten sind. Wenn die Kosten grundsätzlich tragbar sind, wäre sogar möglich anzudenken, das ganze FOLLOW farbig zu drucken. Dadurch würde sich vielleicht auch die Konzentration auf das NachfestFOLLOW reduzieren und alle 4 Ausgaben vom Umfang her etwas ausgeglichener sein.

TOP 4: Finanzen und Festlegung des Mitgliedsbeitrages für das GJ 21/22

Die Schatzmeisterin gibt einen Überblick über die Finanzen und die Mitgliederzahlen. Auch mit den Schwankungen der Seitenzahlen decken die Einnahmen die Druckkosten und es gibt keine Empfehlung, den Mitglieder-Beitrag zu ändern.

Der Vorstand beschließt einstimmig die Beibehaltung des Mitglieder-Beitrags für das kommende Geschäftsjahr:
42 Euro für A-Mitglieder.

5 Euro für B-Mitglieder

TOP 5: Verschiedenes

Gegen 14:50 schließt der 1. Vorsitzende die Versammlung.

Einladung und Informationen zur Mitgliederversammlung 2020/2021

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

leider klappt es ja nicht, Euch auf einer Veranstaltung im Jahr 2021 persönlich begrüßen zu können. In diesem Jahr wollen wir aber die Möglichkeit nutzen, die Corona-Sonderregelungen für Vereine, die bis zum 31.12.2021 befristet gelten, anzuwenden[1]. Danach sind (unter anderem) virtuelle, digitale Mitgliederversammlungen möglich, selbst wenn das in der Vereinssatzung nicht geregelt ist. Daher:

Hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V. nach §10 unserer Satzung in Verbindung mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Art. 5 Absatz 2) ein. Sie findet statt:

  • Samstag, den 18. September 2021
  • Beginn: 14.00 Uhr
  • Auf einer Web-Videoplattform mit einfachem Zugang per Webbrowser, voraussichtlich WebEx. Eine Einwahl per Telefon wird ebenfalls möglich sein. Die Abstimmungen erfolgen auf einer parallel geschalteten Plattform, wahrscheinlich Pollunit.

Es ergeht sechs Wochen vor dem Termin an alle Mitglieder, deren E-Mail-Adressen wir haben, eine weitere Einladung. Dort werden die technischen Modalitäten ausführlich geschildert. Zur Teilnahme an der Versammlung wird eine Anmeldung an die Adresse mv2021@fantasy-club-online.de mit Klarnamen benötigt, zurück kommt die Webadresse des Versammlungsortes und ein individueller Code.

Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 musste pandemiebedingt ausfallen, die Wahlen zum Vorstand entfielen, es blieben die bestehenden Vorstandsmitglieder im Amt, die Entlastung des Vorstands wurde verschoben. Daher wird die diesjährige Mitgliederversammlung alle satzungsgemäß gebotenen Themen aus den Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 enthalten. Der Vorstand hat beschlossen, den für 2020 eingereichten Satzungsänderungsvorschlag zum Thema „Beitragssatzung“ zurückzuziehen und 2022 einzubringen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2019.
  3. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2019/20 mit Aussprache.
  4. Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das Geschäftsjahr 2020/21 mit Aussprache.
  5. Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022.
  6. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
  7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
  8. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021.
  9. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021
  10. Beschluss über Satzungsänderungsanträge.
  11. Beschluss über sonstige Anträge.
  12. Wahl der Vorstandsmitglieder, nachgeholt für das Jahr 2020. Gewählt werden in in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie werden für die Dauer von einem Jahr gewählt, satzungsgemäße Neuwahlen finden dann wieder 2022 statt.
  13. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in ungeraden Kalenderjahren: der oder die 1. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, zwei weitere Vorstandsmitglieder [Im allgemeinen Sprachgebrauch „die Follow-Redaktion“]. Diese werden satzungsgemäß für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  14. Neuwahl der Kassenprüfer.
  15. Verschiedenes und Aussprache.

Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.

Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat, eine Kandidatin oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so „Nein“-Stimmen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt in erster Linie für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter „Verschiedenes“ ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.

Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor:

Ich kann nur hoffen, dass das hier die Ausnahme bleibt und wir uns gesund und munter 2022 wiedersehen,

bleibt gesund!


[1] https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html#1-5-absatz-1-vorstande-bleiben-auch-ohne-satzungsregelung-bis-zur-neuwahl-im-amt

Die Verlängerung der Regeln erfolgte in der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020“